Wohnwerk Teiggi: durchmischt und generationenübergreifend
Portrait
Auf dem Areal der ehemaligen Krienser Teigwarenfabrik ‹Teiggi› steht das erste Wohnwerk. Eine autoarme Genossenschaftsiedlung mit 88 Wohnungen, Wohn-Ateliers, Loft und 25 Ateliers für Menschen verschiedener Altersklassen und Herkunft, Hand-werker, Kleingewerbler und Kreative. Die Baugenossenschaft Wohnwerk Luzern realisiert das Projekt mit der Stiftung Abendrot in Basel. Die Genossenschaftssiedlung Wohnwerk Teiggi besticht durch den Mix verschiedener Wohnformen und Gewerberäumen. Mit 1.5-Zimmer-Wohnungen für Kleinhaushalte bis zu 6.5-Zimmer-Wohnungen für Familien, einer Gross-WG und einer Clusterwohnung will die Baugenossenschaft eine gute Durchmischung erreichen. Zusätzlich mietbare Jokerzimmer bieten Platz für Gäste. In den Erdgeschossen aller Gebäude befinden sich Wohn-Ateliers und Gewerberäume für unterschiedlichste Nutzungen.
- 1-1.5 Zimmer 9
- 2-2.5 Zimmer 13
- 3-3.5 Zimmer 37 (inkl. 19 Wohn-Ateliers)
- 4-4.5 Zimmer 15
- >5 Zimmer 13
- 3.5 Zimmer -
- 4.5 Zimmer CHF 250.-/m2
Gegenüber Baubewilligungsbehörden: Mobilitätskonzept mit Controlling
Gegenüber MieterInnen: Bevorzugung von MieterInnen ohne Parkplatzbedarf; Autoverzichtszusatz zum Mietvertrag
siehe Kanton Luzern
Erfolgsfaktoren
- Insgesamt ist es noch zu früh, um Erfolgsfaktoren und Stolpersteine zu bestimmen.
- Ausreichende Anzahl Velo-Parkplätze und grosszügige Räume für Cargobikes und Anhänger
- Möglichkeit der Bevorzugung von Mietenden ohne Auto
- Kostendeckender Mietzins für Parkplätze
- Einsetzung einer Mobilitätsgruppe, welche die Umsetzung des Konzeptes betreut und stetig verbessert
Stolpersteine
- Hoher Erklärungs- und Kommunikationsaufwand in der Vermietung
- Hoher Aufwand die Konzepte zu entwickeln und zu implementieren
- Kontrollaufwand, ständige Kommunika-tion in Grossprojekt mit vielleicht nicht so starker sozialer Kontrolle
- Konflikte um Besuchendenparkplätze entstehen v.a. unter den Gewerbemietenden und Gästen von Bewohnenden
Erkenntnisse
- Velo-Abstellplätze müssen nicht nur in ausreichender Zahl, sondern auch an geeigneten Orten zur Verfügung gestellt werden. Es ist zu prüfen, ob neben einer kostendeckenden Parkplatzmiete auch Pflichtkapital zu erheben ist. Die Besucherparkplätze müssen bewirtschaftet und kontrolliert werden. Ansonsten droht Gefahr, das Externe die Parkplätze zweckentfremden.