Gesetzliche Grundlagen | Bau- und Zonenordnung; Zonenplan und weitere Anhänge siehe Website der Gemeinde Thalwil. |
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten? | Ja |
Voraussetzung für Unterschreitung | Für im Zonenplan bezeichnete Gebiete (Zentrum) reduziert sich die Anzahl Pflichtparkplätze für Bewohner auf 75%. Bei speziellen Verhältnisse wie autofreien Wohnformen, gesichertem Car-Sharing oder bei zwingender Rücksichtnahme auf bauliche Umgebung und die Freiräume in schutzwürdigen Quartieren oder Ortsbildern kann eine angemessene ersatzabgabefreie Reduktion des Pflichbedarfs bewilligt werden. |
Ersatzabgabe angewendet | Ja; Ist das Erstellen der Pflichtparkplätze auf dem Baugrundstück oder die Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage innert nützlicher Frist nicht möglich, hat der Grundeigentümer gemäss § 246 PBG der Gemeinde für die fehlenden Plätze eine angemessene Ersatzabgabe zu leisten. Aktuell beträgt die Ersatzabgabe pro PP ca. 10‘000.-. |
Autoarme/autofreie Projekte | Mit einem Mobilitätskonzept konnte für eine grössere Überbauung an der Sonnenbergstrasse die Anzahl Pflichtparkplätze um 40% reduziert werden. Weitere autoarme Überbauungen sind in Planung. |
Projekte mit zu vielen Parkplätzen | Nein, keine bekannt. |
Parkierung im öffentlichen Raum | Ab 1. Januar 2019 tritt die Parkierungsverordnung (PaVO) in Kraft. Mit der PaVO wird für fast das gesamte Gemeindegebiet die „blaue Zone“ eingeführt. Das Nachtparkieren ist zudem bewilligungs- respektive gebührenpflichtig. Auf allen öffentlichen Parkierungsanlagen wird das Parkieren zeitlich beschränkt und es werden mit einer Ausnahme Parkgebühren erhoben. |