Kontakt
 
☰ Navigation

Stadt Kreuzlingen

Gesetzliche GrundlagenParkierung ist im jetzigen Baureglement (BauR), Art. 35 geregelt.
Baureglement der Stadt Kreuzlingen
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten?Ja
Bei Wohnnutzungen:
Ist eine Reduktion der Pflichtparkfelder für Bewohner-PP in Abhängigkeit der ÖV Güteklasse ARE möglich, Art. 35 BauR.
Bei den übrigen Nutzungen:
Ist eine Reduktion der Pflichtparkfelder in Abhängigkeit des Standort-Typen, Tabelle 2 gemäss VSS Norm 40281 möglich.
In der Dorfzone, Strukturerhaltungszone sowie in der Ortsbild- und Umgebungsschutzzone kann von der Pflicht zur Erstellung von Parkierungsanlagen ganz oder teilweise befreit werden, Art. 35 BauR
Voraussetzung für UnterschreitungSiehe Art. 35 BauR und und VSS Norm 40 281, Tabelle 2.
Ersatzabgabe angewendetJa, Art. 35 BauR
Autoarme/autofreie ProjekteNein
Projekte mit zu vielen ParkplätzenVereinzelte kleinere Projekte in der Vergangenheit
Parkierung im öffentlichen Raumsiehe Parkierungsreglement der Stadt Kreuzlingen
Parkierungsreglement - Verordnung inkl. Anhänge