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Gemeinde Thalwil

Gesetzliche GrundlagenBau- und Zonenordnung; Zonenplan und weitere Anhänge siehe Website der Gemeinde Thalwil.
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten?Ja
Voraussetzung für UnterschreitungFür im Zonenplan bezeichnete Gebiete (Zentrum) reduziert sich die Anzahl Pflichtparkplätze für Bewohner auf 75%. Bei speziellen Verhältnisse wie autofreien Wohnformen, gesichertem Car-Sharing oder bei zwingender Rücksichtnahme auf bauliche Umgebung und die Freiräume in schutzwürdigen Quartieren oder Ortsbildern kann eine angemessene ersatzabgabefreie Reduktion des Pflichbedarfs bewilligt werden.
Ersatzabgabe angewendetJa; Ist das Erstellen der Pflichtparkplätze auf dem Baugrundstück oder die Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage innert nützlicher Frist nicht möglich, hat der Grundeigentümer gemäss § 246 PBG der Gemeinde für die fehlenden Plätze eine angemessene Ersatzabgabe zu leisten. Aktuell beträgt die Ersatzabgabe pro PP ca. 10‘000.-.
Autoarme/autofreie ProjekteMit einem Mobilitätskonzept konnte für eine grössere Überbauung an der Sonnenbergstrasse die Anzahl Pflichtparkplätze um 40% reduziert werden. Weitere autoarme Überbauungen sind in Planung.
Projekte mit zu vielen ParkplätzenNein, keine bekannt.
Parkierung im öffentlichen RaumAb 1. Januar 2019 tritt die Parkierungsverordnung (PaVO) in Kraft. Mit der PaVO wird für fast das gesamte Gemeindegebiet die „blaue Zone“ eingeführt. Das Nachtparkieren ist zudem bewilligungs- respektive gebührenpflichtig. Auf allen öffentlichen Parkierungsanlagen wird das Parkieren zeitlich beschränkt und es werden mit einer Ausnahme Parkgebühren erhoben.