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Gemeinde Pfäffikon ZH

Gesetzliche GrundlagenParkplatzverordnung
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten?Ja
Voraussetzung für UnterschreitungNach Verhältnismässigkeitsprinzip.
Ersatzabgabe angewendetJa, Ersatzabgabe von Fr. 5‘000.00 pro fehlender PP.
Autoarme/autofreie ProjekteJa, im Dorfkern Pfäffikon. Liegenschaften im Zentrum haben Ersatzabgabe bezahlt.
Projekte mit zu vielen ParkplätzenJa, Oldtimersammler.
Parkierung im öffentlichen Raumblaue Zone gratis (ca. 50% der PP), P+R kostenpflichtig, Nachtparkgebühren (CHF 40.-/Monat).