Stadt Solothurn
Gesetzliche Grundlagen | Reglement über Parkplätze für Motorfahrzeuge |
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten? | Ja |
Voraussetzung für Unterschreitung | Mit dem Entwurf der Teilrevision des Parkplatzreglements ist vorgesehen, dass bei Vorlegen eines Mobilitätskonzepts das Minimum ausserhalb der Innenstadt auf Gesuch hin unterschritten werden darf. |
Ersatzabgabe angewendet | Gemäss geltendem Parkplatzreglement muss für jeden nicht erstellten PP eine Beteiligung an öffentlichen Parkhäusern erworben oder eine Ersatzabgabe entrichtet werden. Mit dem Entwurf der Teilrevision des Parkplatzreglements ist vorgesehen, ausserhalb der Innenstadt autoreduzierte Nutzungen zu ermöglichen, die nicht ersatzabgabepflichtig sind. |
Autoarme/autofreie Projekte | Ja, Altstadt - jedoch infolge Platzmangel und nicht aktiv geplant. |
Projekte mit zu vielen Parkplätzen | - |
Parkierung im öffentlichen Raum | 3 bewirtschaftete Parkhäuser, blaue Zone mit Anwohnerprivilegierung (Details siehe Reglement uber die Benützung der öffentlichen_Parkplätze; Parkraumkonzept P-22 in Bearbeitung. |