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Stadt Wil SG

Gesetzliche GrundlagenBaureglement (Art. 53 und 54)
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten?Ja
Voraussetzung für UnterschreitungEine reduzierte Anzahl Pflichtplätze wird bewilligt bei:
a) Interessen des Ortsbildschutzes;
b) nachgewiesener, vertraglich geregelter und zweckmässiger Mehrfachnutzung;
c) nachgewiesenem, vertraglich oder reglementarisch gesichertem Verzicht auf Autos durch die Bewohnenden, besonderer Lösungen wie MlV-armen oder MlV-freien Siedlungen oder dergleichen;
d) im Rahmen von Sondernutzungsplänen;
e) der Umnutzung bestehender Abstellplätze des Eigenbedarfs. Davon ausgenommen sind erforderliche Abstellplätze für Besucher.
Die Anzahl der reduzierten Abstellplätze gemäss Abs. 3 lit b) + c) ist nach der dafür geltenden Schweizer Norm (SN) zu bestimmen.
Ersatzabgabe angewendetJa. Ersatzabgabe pro fehlenden Parkplatz: Fr. 3‘500.— (siehe Art. 54 BauR; Baureglement)
Autoarme/autofreie Projekte„Neuzeitliche“ autoreduzierte Siedlungen gibt es (noch) nicht. Es existieren in Wil allerdings verschiedene ältere Siedlungen mit einem knappen PP-Angebot.
Projekte mit zu vielen ParkplätzenEs sind keine solchen Wohnbauprojekte bekannt.
Parkierung im öffentlichen Raum30% Gratis-PP; Zentrum und angrenzend gebührenpflichtig; Erweiterte blaue Zone CHF 480.-/Jahr; Nachtparkieren CHF 360.-/Jahr; Öffentliche gebührenpflichtige PP CHF 720.- bis 1'560.-/Jahr