Gesetzliche Grundlagen | siehe Kanton |
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten? | Ja |
Voraussetzung für Unterschreitung | seit 1.8.2014 Möglichkeit für autofreies / autoarmes Wohnen, muss mit Mobilitätskonzept nachgewiesen werden, siehe Kanton |
Ersatzabgabe angewendet | Ja, für jeden fehlenden Parkplatz in Gebieten mit offener Bauweise 6’000 Franken, in Gebieten mit möglicher oder vorgeschrie-bener geschlossener Bauweise 12’000 Franken (siehe Parkplatzordnung) |
Autoarme/autofreie Projekte | 2 in Planung |
Projekte mit zu vielen Parkplätzen | - |
Parkierung im öffentlichen Raum | sämtliche Parkplätze 24 Stunden bewirtschaftet, teilweise mit Anwohnerbevorzugung |