Gesetzliche Grundlagen | siehe Kanton; das neue Baureglement der Gemeinde ist vom Kanton genehmigt und seit 1. September 2021 zum grossen Teil in Kraft gesetzt; gegen die Anpassung der Bandbreite nach unten (Art. 48 und 49) liegt noch eine Beschwerde vor. |
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten? | Ja, gemäss kantonaler Gesetzgebung |
Voraussetzung für Unterschreitung | seit 1.8.2014 Möglichkeit für autofreies / autoarmes Wohnen, muss mit Mobilitätskonzept nachgewiesen werden, siehe Kanton |
Ersatzabgabe angewendet | Nein, gemäss Kanton |
Autoarme/autofreie Projekte | Die ZPP (Zone mit Planungspflicht) des Areals Station Köniz sind 0.5 PP/Whg in den Vorschriften festgesetzt und vom Kanton genehmigt. Beim Areal Rappentöri wird im mindestens eine autoarme Überbauung umgesetzt; die Baurechtsnehmerin überprüft aktuell sogar die Realisierbarkeit einer autofreien Überbauung. Beim Areal um die Station Liebefeld beabsichtigt der Gemeinderat eine autofreie Siedlung zu realisieren. Der Ersatzneubau am Thomasweg wird auch mit maximal 0.5 PP/Whg umgesetzt. |
Projekte mit zu vielen Parkplätzen | Die Anzahl PP ist bei allen Überbauungen innerhalb der möglichen Bandbreite. |
Parkierung im öffentlichen Raum | In allen zentrumsnahen Gebieten ist die blaue Zone eingeführt (Köniz, Liebefeld, Spiegel, Wabern) oder in Planung (Schliern, Morillon). |