Stadt Biel
Gesetzliche Grundlagen | siehe Kanton |
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten? | Ja |
Voraussetzung für Unterschreitung | seit 1.8.2014 Möglichkeit für autofreies / autoarmes Wohnen, muss mit Mobilitätskonzept nachgewiesen werden, siehe Kanton |
Ersatzabgabe angewendet | Ersatzabgaben werden angewendet, wenn die gesetzlich notwendige Anzahl Parkplätze nicht realisiert werden kann und kein autoarmes/autofreies Wohnen mit Mobilitätskonzept vorliegt. |
Autoarme/autofreie Projekte | Fabrikgässli (FAB-A) Wasenstrasse (BIWOG) |
Projekte mit zu vielen Parkplätzen | - |
Parkierung im öffentlichen Raum | bewirtschaftet, siehe (dt.) Parkierungsverordnung (frz.) Ordonnance sur les places de stationnement |