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Stadt Biel

Gesetzliche Grundlagensiehe Kanton
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten?Ja
Voraussetzung für Unterschreitungseit 1.8.2014 Möglichkeit für autofreies / autoarmes Wohnen, muss mit Mobilitätskonzept nachgewiesen werden, siehe Kanton
Ersatzabgabe angewendetErsatzabgaben werden angewendet, wenn die gesetzlich notwendige Anzahl Parkplätze nicht realisiert werden kann und kein autoarmes/autofreies Wohnen mit Mobilitätskonzept vorliegt.
Autoarme/autofreie ProjekteFabrikgässli (FAB-A)
Wasenstrasse (BIWOG)
Projekte mit zu vielen Parkplätzen-
Parkierung im öffentlichen Raumbewirtschaftet, siehe (dt.) Parkierungsverordnung (frz.) Ordonnance sur les places de stationnement