Binningen
Gesetzliche Grundlagen | Parkplatz-Ersatzabgabereglement |
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten? | Nein |
Voraussetzung für Unterschreitung | - |
Ersatzabgabe angewendet | siehe gesetzliche Grundlagen oben |
Autoarme/autofreie Projekte | Bestehende Altbauten im Zentrum |
Projekte mit zu vielen Parkplätzen | Unbekannt |
Parkierung im öffentlichen Raum | Seit dem 1.1.2019 ist die blaue Zone flächendeckend eingeführt. Binninger Einwohner können gegen eine jährliche Gebühr von CHF 48.- eine Parkkarte beziehen. Gleiches gilt für Firmenfahrzeuge von Binninger Betrieben. Angestellte von Binninger Betrieben können zudem eine Pendlerparkkarte für CHF 360.-/Jahr beantragen. Siehe nachfolgende Übersicht Bezug Parkkarten. |