Gesetzliche Grundlagen | Baureglement der Gemeinde Herisau und VSS Norm 40 281 |
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten? | Ja - mittels Sondernutzungsplanung. |
Voraussetzung für Unterschreitung | Die VSS-Norm 40 281 schreibt auch Reduktionsfaktoren vor. Diese werden bei Sondernutzungsplänen (Gesamtüberbauungen) angewendet. |
Ersatzabgabe angewendet | Ja - siehe Baureglement Art. 57 |
Autoarme/autofreie Projekte | Ja, aufgrund örtlicher Verhältnisse und / oder wegen Schutzobjekten resp. Ortsbildschutzzone |
Projekte mit zu vielen Parkplätzen | Eher nein. |
Parkierung im öffentlichen Raum | Von 08.00 – 19.00 gebührenpflichtig; erste halbe Stunde und von 12.00 bis 13.30 Uhr gratis |