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Stadt Uster

Gesetzliche GrundlagenParkplatzverordnung. Diese Verordnung regelt für das ganze Gebiet der Stadt Uster die Einzelheiten bezüglich Erstellung von Fahrzeugabstellplätzen, Beteiligung an Gemeinschftsanlagen, Ersatzabgaben und Parkraumplanung sowie Äufnung eines Fonds zur Schaffung von Parkraum. Die aktuelle Fassung der Parkplatzverordnung wurde am 1. August 1992 in Kraft gesetzt.
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten?Ja
Voraussetzung für UnterschreitungBei einem überwiegenden öffentlichen Interesse, insbesondere des Verkehrs oder des Schutzes von Wohngebieten, Natur- und Heimatschutzobjekten, Luft und Gewässern.
Ersatzabgabe angewendetJa
Autoarme/autofreie Projekte-
Projekte mit zu vielen Parkplätzen-
Parkierung im öffentlichen Raumsiehe auch Parkierungsverordnung