Gesetzliche Grundlagen | Parkplatzverordnung. Diese Verordnung regelt für das ganze Gebiet der Stadt Uster die Einzelheiten bezüglich Erstellung von Fahrzeugabstellplätzen, Beteiligung an Gemeinschftsanlagen, Ersatzabgaben und Parkraumplanung sowie Äufnung eines Fonds zur Schaffung von Parkraum. Die aktuelle Fassung der Parkplatzverordnung wurde am 1. August 1992 in Kraft gesetzt. |
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten? | Ja |
Voraussetzung für Unterschreitung | Bei einem überwiegenden öffentlichen Interesse, insbesondere des Verkehrs oder des Schutzes von Wohngebieten, Natur- und Heimatschutzobjekten, Luft und Gewässern. |
Ersatzabgabe angewendet | Ja |
Autoarme/autofreie Projekte | - |
Projekte mit zu vielen Parkplätzen | - |
Parkierung im öffentlichen Raum | siehe auch Parkierungsverordnung |