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Flüelen

Gesetzliche GrundlagenBau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Flüelen vom 29. Juni 2017; Planungs- und Baugesetz vom 13. Juni 2010 (PBG; RB 40.1111). Siehe gesetzliche Grundlagen Kanton Uri.
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten?Ja, siehe Artikel 65 BZO
Voraussetzung für UnterschreitungBei überwiegenden öffentlichen Interessen
Ersatzabgabe angewendetJa, siehe Artikel 66 BZO
Autoarme/autofreie Projekte-
Projekte mit zu vielen Parkplätzen-
Parkierung im öffentlichen RaumDie gekennzeichneten Parkplätze im öffentlichen Raum sind in der Regel gebührenpflichtig oder in der blauen Zone. Ausserhalb der bezeichneten Flächen ist Parkieren erlaubt, wenn der Verkehr nicht behindert wird. Siehe Reglement zur Parkplatzverordnung (RPPV) und Parkplatzverordnung (PPV)