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Stadt Olten

 

Gesetzliche Grundlagensiehe Kanton - Spezialbestimmungen für die Innenstadt/Altstadt
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten?Ja. Neue Mobilitätsstrategie bringt weitere Erleichterungen.
Voraussetzung für UnterschreitungRegelbauweise: Ersatzabgabe; Gestaltungsplan-Gebiete: Mobilitätskonzept.
Ersatzabgabe angewendetJa, CHF 6‘000 je Parkplatz
Autoarme/autofreie ProjekteBisher nein. Revision Parkplatzverordnung 2019 vom Souverän verworfen.
Projekte mit zu vielen ParkplätzenNein
Parkierung im öffentlichen RaumAlle nicht nutzungsgebundenen öffentlichen Parkplätze werden bewirtschaftet, in den beiden Stadtzentren und Sportanlagen durch Gebührenerhebung, in den Wohnquartieren blau markiert mit Anwohnerbevorzugung. Kein städtisches, nur für die Öffentlichkeit bestimmtes Parkhaus. Einführung Parkleitsystem im Frühling 2020. Erste «grüne» Parklätze im Zentrum.