Stadt Olten
Gesetzliche Grundlagen | siehe Kanton - Spezialbestimmungen für die Innenstadt/Altstadt |
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten? | Ja. Neue Mobilitätsstrategie bringt weitere Erleichterungen. |
Voraussetzung für Unterschreitung | Regelbauweise: Ersatzabgabe; Gestaltungsplan-Gebiete: Mobilitätskonzept. |
Ersatzabgabe angewendet | Ja, CHF 6‘000 je Parkplatz |
Autoarme/autofreie Projekte | Bisher nein. Revision Parkplatzverordnung 2019 vom Souverän verworfen. |
Projekte mit zu vielen Parkplätzen | Nein |
Parkierung im öffentlichen Raum | Alle nicht nutzungsgebundenen öffentlichen Parkplätze werden bewirtschaftet, in den beiden Stadtzentren und Sportanlagen durch Gebührenerhebung, in den Wohnquartieren blau markiert mit Anwohnerbevorzugung. Kein städtisches, nur für die Öffentlichkeit bestimmtes Parkhaus. Einführung Parkleitsystem im Frühling 2020. Erste «grüne» Parklätze im Zentrum. |