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Stadt Schaffhausen

Gesetzliche GrundlagenGestützt auf die kantonalen Grundlagen des Baugesetzes (Art. 8 und 36) hat die Stadt die Parkplatzverordnung (PPVO) erlassen. Diese geht von einer Mindestanzahl an Parkfeldern aus, wobei im Rahmen von Quartierplanungen davon abgewichen werden kann (Art. 1 PPVO)
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten?Ja, nur im Rahmen von Quartierplanverfahren.
Voraussetzung für UnterschreitungQuartierplan. Weitere Voraussetzungen sind nicht vorgegeben. Im Rahmen des ersten autofreien Projektes sind ein Mobilitätskonzept sowie ein Controlling vorgesehen.
Ersatzabgabe angewendetJa, auf Grundlage von Art. 27 Abs. 3 der Bauordung bzw. Art 9 PPVO
Autoarme/autofreie ProjekteBislang eines in Umsetzung, Wagenareal, Projekt s'Wagi
Projekte mit zu vielen ParkplätzenNein
Parkierung im öffentlichen RaumSiehe hierzu betreffend die Tarife das Reglement Parkgebühren. Weitergehend ist die Parkierung im öffentlichen Raum nicht geregelt bzw. kürzlich an der Urne gescheitert.