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Einwohnergemeinde Sarnen

Gesetzliche GrundlagenDie gesetzliche Grundlage für die Bemessung der Anzahl Parkplätze für eine Nutzung / Projekt findet sich im Bau- und Zonenreglement
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten?Es besteht die Möglichkeit den Regelbedarf nach VSS zu unterschreiten.
Voraussetzung für UnterschreitungVoraussetzung dazu ist eine Nutzung, welche nicht mehr Abstellplätze braucht oder ein Mobilitätsmanagement. Art. 58 Abs. 9 BZR; "Autoarme Nutzungen können von der Nachweispflicht ganz oder teilweise befreit werden, sofern ein reduzierter Bedarf über ein Mobilitätskonzept nachgewiesen und durch ein Controlling dauerhaft sichergestellt wird. Die Grundeigentümerschaft ist verpflichtet, bei wiederholten Abweichungen von den Vorgaben des Mobilitätskonzepts, die minimal erforderlichen Abstellplätze real nachzuweisen oder durch eine entsprechende Ersatzabgabe abzugelten. Diese Verpflichtung ist vor Baubeginn als öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anmerken zu lassen."
Ersatzabgabe angewendetKönnen Pflichtparkplätze nicht realisiert werden, kann eine Ersatzabgabe geleistet werden. Abhängig von der Lage sind pro Abstellplätz CHF 3250 – 6440 fällig (Preisstand Okt. 2016 / Index nicht nachgeführt).
Autoarme/autofreie ProjekteAutofreie oder autoarme Projekte gibt es nicht. Wenige Projekte wurden bis heute mit einem MM begründet. Die Unterschreitung des Mindestbedarfs ist aber gering. Es handelt sich nicht um autoarme Projekte.
Projekte mit zu vielen ParkplätzenAn zentralen, gut OeV-erschlossenen Lagen keine; vereinzelt an eher peripheren, «ländlichen» Lagen
Parkierung im öffentlichen RaumIm öffentlichen Raum werden die Parkplätze bewirtschaftet. Wenn nicht monetär, dann zeitlich (Blaue Zone). Die Nachfrage von Bewohnenden an Parkplätze im öffentlichen Raum ist in Sarnen sehr gering.