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Gemeinde Horw

Gesetzliche GrundlagenParkplatzreglement
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten?Ja
Voraussetzung für UnterschreitungSiehe Parkplatzreglement, Art. 6ff
Ersatzabgabe angewendetFür jeden nicht erstellten Abstellplatz ist eine einmalige Ersatzabgabe von Fr. 6'000.- zu entrichten (Art. 16 Abs. 1 Parkplatzreglement). In besonderen Fällen kann die Ersatzabgabe herabgesetzt oder erlassen werden (Art. 17 Parkplatzreglement).
Autoarme/autofreie ProjekteNein
Projekte mit zu vielen ParkplätzenAn zentralen, gut OeV-erschlossenen Lagen keine; vereinzelt an eher peripheren, «ländlichen» Lagen (auf der Horwer Halbinsel)
Parkierung im öffentlichen Raumbewirtschaftet - siehe Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund