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Stadt Chur

Gesetzliche GrundlagenBaugesetz; Parkplatzverordnung
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten?Ja - gebietsweise ist das Unterschreiten der Untergrenze zulässig - Gebiete A-D siehe: Genereller Erschliessungsplan
Voraussetzung für UnterschreitungAusnahmen können bewilligt oder angeordnet werden gemäss Art. 7 "Ausnahmen" der Parkplatzverordnung.
Ersatzabgabe angewendetKeine Ersatzabgabe (mehr) vorgesehen.
Autoarme/autofreie ProjekteBis heute sind keine solchen Projekte vorgesehen oder bewilligt.
Projekte mit zu vielen ParkplätzenKann nicht beantwortet werden.
Parkierung im öffentlichen RaumEs besteht kein allgemeines Parkierungsreglement. Regelung gemäss BauG und Parkplatzverordnung.