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Stadt Thun

Gesetzliche Grundlagensiehe Kanton
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten?Ja
Voraussetzung für Unterschreitungseit 1.8.2014 Möglichkeit für autofreies / autoarmes Wohnen, muss mit Mobilitätskonzept nachgewiesen werden, siehe Kanton
Ersatzabgabe angewendetJa, für jeden fehlenden Parkplatz in Gebieten mit offener Bauweise 6’000 Franken, in Gebieten mit möglicher oder vorgeschrie-bener geschlossener Bauweise 12’000 Franken (siehe Parkplatzordnung)
Autoarme/autofreie Projekte2 in Planung
Projekte mit zu vielen Parkplätzen-
Parkierung im öffentlichen Raumsämtliche Parkplätze 24 Stunden bewirtschaftet, teilweise mit Anwohnerbevorzugung