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Stadt Bern

Gesetzliche GrundlagenBauordnung der Stadt Bern (BO)
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten?Ja
Voraussetzung für Unterschreitungseit 1.8.2014 Möglichkeit für autofreies / autoarmes Wohnen, muss mit Mobilitätskonzept nachgewiesen werden, siehe Kanton
Ersatzabgabe angewendetJa Parkplatzersatzabgabe Reglement
Autoarme/autofreie ProjekteBurgunder, Bern-Bümpliz
Stöckacker Süd
Burgernziel
Huebergass
und weitere Projekte in Planung, u.a. Mittelfeld und Warmbächli.
AusnahmeregelungNach alter kantonaler Bauverordnung mit Sicherstellung einer Fläche und Finanzierung für eine spätere Erstellung der Parkplätze.
Projekte mit zu vielen ParkplätzenZahlreiche leer stehende Einstellhallenplätze in Wohnsiedlungen
Parkierung im öffentlichen Raumbewirtschaftet, blaue Zone mit Parkkarten