Stadt Bern
Gesetzliche Grundlagen | Bauordnung der Stadt Bern (BO) |
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten? | Ja |
Voraussetzung für Unterschreitung | seit 1.8.2014 Möglichkeit für autofreies / autoarmes Wohnen, muss mit Mobilitätskonzept nachgewiesen werden, siehe Kanton |
Ersatzabgabe angewendet | Ja Parkplatzersatzabgabe Reglement |
Autoarme/autofreie Projekte | Burgunder, Bern-Bümpliz Stöckacker Süd Burgernziel Huebergass und weitere Projekte in Planung, u.a. Mittelfeld und Warmbächli. |
Ausnahmeregelung | Nach alter kantonaler Bauverordnung mit Sicherstellung einer Fläche und Finanzierung für eine spätere Erstellung der Parkplätze. |
Projekte mit zu vielen Parkplätzen | Zahlreiche leer stehende Einstellhallenplätze in Wohnsiedlungen |
Parkierung im öffentlichen Raum | bewirtschaftet, blaue Zone mit Parkkarten |