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Liestal

Gesetzliche GrundlagenIm Kanton Baselland ist aktuell in der Normbauweise keine Parkplatz-Reduktion möglich. Parkplatzreduzierte Projekte sind aber im Rahmen von Quartierplänen seit 2019 für Wohnnutzung möglich.
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten?In der Normbauweise nein. Siehe oben.
Voraussetzung für UnterschreitungVerkehrs- und Mobilitätsgutachten
Ersatzabgabe angewendetIm Quartierplanvertrag geregelt
Autoarme/autofreie ProjekteIn Planung: Quartierplanung Ziegelhof II
Projekte mit zu vielen Parkplätzen-
Parkierung im öffentlichen RaumSiehe hierzu die Erlasse: Parkierungsreglement und Parkierungsverordnung