Gesetzliche Grundlagen | Im Kanton Baselland ist aktuell in der Normbauweise keine Parkplatz-Reduktion möglich. Parkplatzreduzierte Projekte sind aber im Rahmen von Quartierplänen seit 2019 für Wohnnutzung möglich. |
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten? | In der Normbauweise nein. Siehe oben. |
Voraussetzung für Unterschreitung | Verkehrs- und Mobilitätsgutachten |
Ersatzabgabe angewendet | Im Quartierplanvertrag geregelt |
Autoarme/autofreie Projekte | In Planung: Quartierplanung Ziegelhof II |
Projekte mit zu vielen Parkplätzen | - |
Parkierung im öffentlichen Raum | Siehe hierzu die Erlasse: Parkierungsreglement und Parkierungsverordnung |