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Liestal

Gesetzliche GrundlagenIm Kanton BL wurde neu die Möglichkeit geschaffen, das Minimum an Parkplätzen mit einem kommunalen Abstellplatzreglement zu unterschreiten: Dies gemäss §70 Abs. 5 RBV: siehe Kanton BL. Die Stadt Liestal hat noch kein Abstellplatzreglement. Parkplatzreduzierte Projekte sind aber im Rahmen von Quartierplänen seit 2019 für Wohnnutzung möglich.
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten?In der Normbauweise nein. Siehe oben.
Voraussetzung für UnterschreitungVerkehrs- und Mobilitätsgutachten
Ersatzabgabe angewendetIm Quartierplanvertrag geregelt
Autoarme/autofreie ProjekteIn Planung: Quartierplanung Ziegelhof II
Projekte mit zu vielen Parkplätzen-
Parkierung im öffentlichen RaumSiehe hierzu die Erlasse: Parkierungsreglement und Parkierungsverordnung