Gesetzliche Grundlagen | Im Kanton BL wurde neu die Möglichkeit geschaffen, das Minimum an Parkplätzen mit einem kommunalen Abstellplatzreglement zu unterschreiten: Dies gemäss §70 Abs. 5 RBV: siehe Kanton BL. Die Stadt Liestal hat noch kein Abstellplatzreglement. Parkplatzreduzierte Projekte sind aber im Rahmen von Quartierplänen seit 2019 für Wohnnutzung möglich. |
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten? | In der Normbauweise nein. Siehe oben. |
Voraussetzung für Unterschreitung | Verkehrs- und Mobilitätsgutachten |
Ersatzabgabe angewendet | Im Quartierplanvertrag geregelt |
Autoarme/autofreie Projekte | In Planung: Quartierplanung Ziegelhof II |
Projekte mit zu vielen Parkplätzen | - |
Parkierung im öffentlichen Raum | Siehe hierzu die Erlasse: Parkierungsreglement und Parkierungsverordnung |