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Gemeinde Herisau

Gesetzliche GrundlagenBaureglement der Gemeinde Herisau und VSS Norm 40 281
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten?Ja - mittels Sondernutzungsplanung.
Voraussetzung für UnterschreitungDie VSS-Norm 40 281 schreibt auch Reduktionsfaktoren vor. Diese werden bei Sondernutzungsplänen (Gesamtüberbauungen) angewendet.
Ersatzabgabe angewendetJa - siehe Baureglement Art. 57
Autoarme/autofreie ProjekteJa, aufgrund örtlicher Verhältnisse und / oder wegen Schutzobjekten resp. Ortsbildschutzzone
Projekte mit zu vielen ParkplätzenEher nein.
Parkierung im öffentlichen RaumVon 08.00 – 19.00 gebührenpflichtig; erste halbe Stunde und von 12.00 bis 13.30 Uhr gratis