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Kanton Appenzell-Ausserrhoden

Appenzell-Ausserrhoden gesteht seinen Gemeinden ein Abweichen von der Anzahl der zu erstellenden Pflichtparkplätze nur mittels Sondernutzungsplanung zu.

Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz) vom 12. Mai 2003, bGS 721.1

Art. 39
Überbauungsplan
1 Der Überbauungsplan regelt die Überbauung eines Teilgebiets mit Sonderbauvorschriften.
2 Der Überbauungsplan besteht aus einem Plan, allfälligen Beilageplänen, den Sonderbauvorschriften sowie einem Planungsbericht. Der Planungsbericht zeigt mindestens die Ziele und die Schritte zur Realisierung des Überbauungsplans auf.
3 Die Sonderbauvorschriften präzisieren die in der jeweiligen Zone geltenden Vorschriften. Durch Sonderbauvorschriften können insbesondere geregelt werden:
(…)
f) Ausstattung mit Gemeinschaftsanlagen, Parkplätzen und Kinderspielplätzen;
(…)

Detailangaben zu Gemeinden

Autoarmes Wohnen nur mittels Sondernutzungsplanung möglich: