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Betrieb der autofreien/autoarmen Siedlung

Soll eine Siedlung mit deutlich reduziertem Parkplatzangebot realisiert werden, muss das alternative Mobilitätsangebot je nach Standortgüte mehr oder weniger stark ausgebaut werden. Zudem braucht es eine rechtliche Sicherung für die Parkplatzreduktion gegenüber der Baubewilligungsbehörde und gegenüber den Bewohnenden.

Nach Abschluss der Planung, Erteilung der Baubewilligung und Erstellung der Gebäude, können die Bewohnerinnen und Bewohner schliesslich einziehen. Damit ist aber das Projekt autofrei/autoarm Wohnen noch nicht abgeschlossen. Der Betrieb muss geregelt werden.

Als Grundlage kann ein Mobilitätskonzept dienen. Dieses zeigt auf, welche Massnahmen die Mobilität ohne eigenes Auto der neuen BewohnerInnen unterstützt.

Um sicherzustellen, dass die Autofreiheit auch langfristig funktioniert, müssen Verträge mit den Bewohnerinnen und Bewohnern abgeschlossen werden. Auch muss abgesprochen werden, wie die Einhaltung der Regeln kontrolliert wird.

Bei den Beispielen sind diverse Dokumente zu finden, welche aufzeigen, wie die autoreduzierte Mobilität gestaltet und gesichert werden kann.