Gesetzliche Grundlagen | siehe Kanton; das neue Baureglement der Gemeinde ist im Genehmigungsprozess der Ortsplanungsrevision, Anpassung der Bandbreite nach unten vorgesehen |
Möglichkeit, Minimum zu unterschreiten? | Ja, gemäss kantonaler Gesetzgebung |
Voraussetzung für Unterschreitung | seit 1.8.2014 Möglichkeit für autofreies / autoarmes Wohnen, muss mit Mobilitätskonzept nachgewiesen werden, siehe Kanton |
Ersatzabgabe angewendet | Nein, gemäss Kanton |
Autoarme/autofreie Projekte | Die ZPP (Zone mit Planungspflicht) des Areals Station Köniz sieht 0.5 PP/Whg vor. Bei der Planung der Areale Wabern und Liebefeld begrenzt der kommunale Richtplan Raumentwicklung Gesamtgemeinde RP REGG die Anzahl Parkplätze auf 0.5 PP/Whg. Der Ersatzneubau am Thomasweg ist auch mit 0.5 PP/Whg geplant. |
Projekte mit zu vielen Parkplätzen | Die Anzahl PP ist bei allen Überbauungen innerhalb der möglichen Bandbreite. |
Parkierung im öffentlichen Raum | In allen zentrumsnahen Gebieten ist die blaue Zone eingeführt (Köniz, Liebefeld, Spiegel, Wabern) oder in Planung (Schliern, Morillon). |