Kontakt
 
☰ Navigation

Mietwohnungen

Der Inhalt eines Mietvertrags kann im Rahmen der zwingend vorgeschriebenen Bestimmungen des Mietrechtes, welche im Schweizerischen Obligationenrecht enthalten sind, frei vereinbart werden. So wie in einem Mietvertrag beispielsweise das Halten von Haustieren untersagt werden kann, ist es auch möglich, das Abstellen von Autos in und um die Siedlung zu verbieten. Ein Verstoss gegen eine solche Vereinbarung kann zu einer Kündigung des Mietvertrags führen. Damit besteht im Mietverhältnis eine geeignete Möglichkeit, die Autofreiheit durchzusetzen.

 

Beispiel Burgunder, Bern

Mieter der Siedlung Burgunder müssen bei Abschluss des Mietvertrags eine

besondere Vereinbarung betreffend „autofreies Wohnen“ unterzeichnen.