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Thema Ersatzabgaben

Ein Beispiel aus dem Kanton Zürich: Thomas Schweizer (Grüne, Hedingen) u.a. haben in einer parlamentarischen Initiative verlangt, den Verwendungszweck für die Parkplatz-Ersatzabgaben zu flexibilisieren. Ersatzabgaben werden dann erhoben, wenn ein Bauherr weniger Parkplätze baut, als nach Gesetz notwendig wäre – unabhängig davon, ob er so viele Parkplätze benötigt oder nicht. Das heisst konkret, dass auch Initianten von Autofrei-Projekten in gewissen Gemeinden viel Geld bezahlen müssen, um sich von der Parkplatzerstellungspflicht loszukaufen. Im Kanton Zürich lagern aktuell (2021) in 56 Gemeinden rund 28 Millionen Franken im Ersatzabgaben-Fonds. Mit dem Geld müssten in der Nachbarschaft Parkplätze erstellt oder Massnahmen zur Verbesserung des ÖV getroffen werden. Dies ist aber häufig gar nicht möglich, weil entweder der Platz fehlt oder der ÖV vor Ort schlicht nicht verbessert werden kann. Daher wäre eine Ausweitung des Verwendungszwecks etwa für den Velo- und Fussverkehr die Lösung. Noch besser wäre freilich die Abschaffung der Parkplatzerstellungs- oder der Ersatzabgabepflicht.

Vorstoss zur Parkplatz-Ersatzabgabe (PDF)
Protokoll zur Ratssitzung im Zürcher Kantonsrat (PDF)