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Eigentumswohnungen

Werden Wohnungen im Stockwerkeigentum verkauft, gelten besondere rechtliche Rahmenbedingungen. Die Autofreiheit muss in diesem Fall vom Verkäufer, der einen Vertrag mit der Gemeinde hat, auf den Käufer und die Nachkäufer übertragen werden. Dazu dienen der Kaufvertrag und das Stockwerkeigentümerreglement.

Kaufvertrag

Im Kaufvertrag muss auf alle relevanten Verpflichtungen des Käufers (bezüglich der Autofreiheit) hingewiesen werden, also zum Beispiel die Vorschriften der Überbauungsordnung oder den Vertrag der Verkäuferin mit der Gemeinde. 

Im Kaufvertrag kann festgehalten werden, dass die Verkäuferin die Wohnung zurückkaufen kann, wenn die Bewohner die Regeln des autofreien Wohnens nicht einhalten.

 

Beispiel Oberfeld Ostermundigen

In den weiteren Vertragsbestimmungen des Kaufvertrags werden die besonderen Bestimmungen betreffend Autofreiheit geregelt.

Stockwerkeigentümer-Reglement

Jede Stockwerkeigentümergemeinschaft verfügt über ein Reglement. In einer autofreien Siedlung mit Stockwerkeigentum muss im Reglement die Autofreiheit verankert werden.

 

Beispiel Oberfeld Ostermundigen

Im Beispiel Oberfeld ist der Vertrag mit der Gemeinde integraler Bestandteil des Reglements und jeder Stockwerkeigentümer wird verpflichtet, diesen Vertrag einzuhalten. Weiter enthält das Reglement die „Sanktionsregeln“: Ein wiederholter Verstoss gegen den Vertrag mit der Gemeinde, insbesondere das Verbot im Umfeld der Siedlung ein Auto zu parkieren, gilt als wichtiger Grund für den Ausschluss aus der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Ist dieser Ausschluss rechtskräftig und der Eigentümer verweigert den Verkauf seiner Wohnung, so hat die Stockwerkeigentümergemeinschaft das Recht zum Zwangsverkauf der Wohnung. Dieses Verfahren, das auch im Reglement definiert werden muss, funktioniert analog zu anderen Verstössen gegen das Reglement. Details zum Reglement können in einer Nutzungs- und Verwaltungsordnung geregelt werden.