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Kontrolle

Die Gemeinde kann einen regelmässigen Nachweis darüber verlangen, dass die Autofreiheit funktioniert. Das kann beispielsweise bedeuten:

  • Siedlungsbewohnerinnen und –bewohner zählen die Anzahl der in und um die Siedlung abgestellten Fahrzeuge.
  • Es wird aufgezeigt, dass die Besucherparkplätze nicht durch Siedlungsbewohnerinnen und -bewohner genutzt werden.
  • Es wird nachgewiesen, dass Klagen aus der Nachbarschaft wegen unerlaubtem Parkieren rund um die Siedlung unbegründet sind.

 

Beispiele

Oberfeld Ostermundigen: Meldepflicht

Die Eigentümerinnen sind gemeinsam verpflichtet, der Gemeinde jeweils per Stichtag 1. März und jeweils bis zum 31. März alle Motorfahrzeuge zu melden, die von Eigentümern, Mietern oder andern Bewohnern der Siedlung regelmässig oder durchschnittlich mehr als zweimal pro Woche im Bereich der Siedlung über Nacht abgestellt werden und für die keine bewilligten Autoabstellplätze bestehen

 

Burgunder, Bern-Bümpliz

Die Bauherrschaft ist für ihre Wohnbauten verpflichtet, für die Einhaltung der Parkplatzbenutzung im Sinne dieser Vereinbarung zu sorgen. Zu diesem Zweck erlässt sie entsprechende Benutzungsvorschriften und Verhaltensregeln für die Bewohnerinnen und Bewohner. Die Bauherrschaft verpflichtet sich zudem, den Mieterinnen und Mietern, welche die Vorschriften nicht einhalten, den Mietvertrag innert 3 Monaten zu kündigen.

Die Bauherrschaft ist verpflichtet, jährlich einen Bericht über die Einhaltung der Benutzungsvorschriften zu verfassen und diesen der Baupolizeibehörde der Stadt Bern sowie der zuständigen Quartierorganisation zuzustellen.

Es wird nachgewiesen, dass Klagen aus der Nachbarschaft wegen unerlaubtem Parkieren rund um die Siedlung unbegründet sind.